Aufzugsanlagen sind in der Regel überwachungsbedürftige Anlagen, die der Betreiber in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten hat; er muss erforderliche Wartungsarbeiten durchführen lassen, notwendige Instandsetzungen unverzüglich vornehmen lassen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen veranlassen. Die gesetzlichen Grundlagen und detaillierte Hinweise zu den Betreiberpflichten sind in den Hinweisen für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden (AMEV-Empfehlung „Aufzug“) in Kapitel 6 dargestellt.
Das Vertragsmuster „Aufzug - Service“ ist modular aufgebaut. Zusätzlich zur Wartung und Inspektion können je nach Bedarf die Instandsetzung, die Verbesserung der Anlage, die Notrufentgegennahme, die Personenbefreiung und regelmäßige Kontrollen beauftragt werden. Nicht zum Umfang des Vertragsmusters gehören die an Aufzugsanlagen erforderlichen ZÜS-Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Die Hinweise zum Vertragsmuster sowie der Ablaufplan bieten dem Anwender Hilfestellung bei der Wahl der zu vereinbarenden Leistungen.
Die Vertragsinhalte wurden mit dem VDMA, dem VFA, dem VDI sowie dem VmA abgestimmt.
Vertragsmuster für Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden - Broschüre Nr.: 175
Download: AMEV_AufzugService_2024.pdf
(1060 KB)
Vertragsmuster 2024 mit Anlagen - enthält ausfüllbare office-Dokumente
Download: AMEV_AufzugService_2024_Vertragsmuster.zip
(240 KB)
Anlage Mustertext E-Rechnung